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Mietrecht
Zum Mietrecht hat Herr lic. iur. Richard Permann als Autor folgende
Publikationen veröffentlicht:
2007 ist beim Orell Füssli Verlag die 2. aktualisierte Auflage eines
Kommentars zum Mietrecht erschienen (572 Seiten für Fr. 118.-). Das Werk
behandelt die Art. 253 - 274g OR, die Verordnung über die Miete und Pacht
von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG), sowie die kantonalen Vorschriften
(u.a. sämtliche kantonalen Zuständigkeitsvorschriften der
Schlichtungsstellen) erläutert und kommentiert von lic. iur. Richard
Permann, Mietrichter im Nebenamt am Mietgericht Bülach.
Neben der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichts und kantonaler
Gerichte wird auch die mietrechtliche Literatur per Sommer 2006
berücksichtigt. Ein ausführliches Sachregister ermöglicht ein rasches
Auffinden der gesuchten Problematik. Sie können dieses Werk online
bestellen: E-Mail: info@ofv.ch,
Internet: http://www.ofv.ch
Aktuelle Juristische Praxis (AJP), erscheint beim Dike Verlag AG St. Gallen (Schweiz),
Heft 12/2007, Seiten 1525 bis 1531 ein Aufsatz mit dem Titel: "Nichtgeregeltes
Sonderproblem Rohbaumiete bei Geschäftsräumlichkeiten".
Im Jahre 2009 hat Richard Permann die Kommentierung des Mietrechts (Art.
253 - 274g OR) im folgenden Kommentar übernommen: OR Kommentar zum
Schweizerischen Obligationenrecht, 2. Aufl., Herausgeber: Jolanta Kren
Kostkiewicz, Peter Nobel, Ivo Schwander, Stephan Wolf, Zürich
2009. Dieses Werk können Sie online bestellen: E-Mail: info@ofv.ch,
Internet: http://www.ofv.ch
Aktuelles Nachschlagewerk zum schweizerischen Mietrecht, herausgegeben von
lic. iur. Christian Kummerer unter der Mitarbeit von lic. iur. Richard Permann, Zürich 1998. Das
Werk wird 4mal jährlich aktualisiert, und es wird mit einer CD-ROM
ausgeliefert. Das Werk kann bestellt werden bei: WEKA Verlag AG, Hermetschloostrasse 77,
Postfach, 8010 Zürich, Tel. 044 434 88 34, Telefax 044 434 89 99, E-Mail:
info@weka.ch, Internet: http://www.weka.ch
Mietrechtspraxis (mp), Zeitschrift für schweizerisches Mietrecht, Heft
4/1997, Seiten 191 bis 210 einen Aufsatz mit dem Titel: "Der
gemeinsame Mietvetrag unter besonderer Berücksichtigung der jüngsten
Rechtsprechung des Bundesgerichts".
1999 ist beim Orell Füssli Verlag http://www.ofv.ch ein Kommentar zum
Mietrecht erschienen (812 Seiten für Fr. 84.-). Das Werk behandelt die
Art. 253 - 274g OR, die Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und
Geschäftsräumen (VMWG), sowie die kantonalen Vorschriften (u.a. sämtliche
kantonalen Zuständigkeitsvorschriften der Schlichtungsstellen) erläutert
und kommentiert von lic. iur. Richard Permann und Rechtsanwalt lic. iur.
Marc Schaner. Neben der neusten Rechtsprechung des Bundesgerichts und
kantonaler Gerichte wird auch die mietrechtliche Literatur berücksichtigt.
Ein ausführliches Sachregister ermöglicht ein rasches Auffinden der
gesuchten Problematik. Die Komplexität und der "mietrechtliche Dschungel"
sollen möglichst einfach zugänglich gemacht werden. Das Buch richtet sich
an Mieter, Vermieter, Rechtsanwälte, Immobilientreuhänder, Praktiker,
Mietgerichte, Schlichtungsstellen, Studierende, Mieter- und
Hauseigentümerverbände. Sie können es ganz einfach über das Internet
bestellen. Und damit der interessierte Leser nicht die Katze im Sack
kaufen muss, stellen wir ihm sehr gerne die Kommentierung von Art. 264 OR
[Vorzeitige Rückgabe der Mietsache] gratis als Leseprobe (Link zu Art. 264
OR) zur Verfügung. Für Fragen können Sie sich ungeniert an lic. iur.
Richard Permann wenden.
Rezension von lic. iur. Bruno Hediger, Präsident des Mietgerichts Zürich,
SJZ (Schweizerische Juristen-Zeitung) 96 (2000) Nr. 16/17, S. 401 f.:
«Vorab ist den Verfassern für die Herausgabe eines Mietrechtskommentars in
derart kompakter Form zu danken. Denn damit verfügen insbesondere
forensisch tätige Rechtsanwälte, aber auch rechtsanwendende Instanzen,
nunmehr über einen Mietrechtskommentar, der stets zur Hand liegt, da er in
jeder Mappe Platz findet. Dies ist schon deshalb angebracht, weil das
Verfahren für Streitigkeiten aus der Miete von Wohn- und Geschäftsräume
von Bundesrechts wegen ein einfaches und rasches zu sein hat (Art. 274d
Abs. 1 OR), was deshalb in der Regel – unabhängig vom Streitwert –
mündliches Verfahren bedeutet. Trotzdem ist der Kommentar umfassend, sind
darin nebst den mietrechtlichen OR-Bestimmungen (Art. 253-274g OR), die
sehr ausführlich kommentiert sind, doch auch die dazugehörigen
Verordnungsbestimmungen (VMWG) – teilweise – kommentiert sowie sämtliche
mietrechtlichen Bestimmungen aus den 26 Kantonen wiedergegeben. Letzteres
dürfte vor allem Anwälten, die auch ausserhalb ihres angestammten Kantons
prozessieren, äusserst dienlich sein. Aber nicht nur vom Format her,
sondern auch inhaltlich vermag das Werk zu überzeugen, wobei erstaunt, wie
umfassend der Inhalt trotz der erwähnten kompakten Form ist. (...)
Positiv zu würdigen ist, dass der Kommentar in leicht verständlicher
Sprache geschrieben ist, so dass er nicht nur für Juristen, sondern auch
für Praktiker, wie Liegenschaftenverwalter, Treuhänder, Investoren, aber
auch für Mieter und Vermieter, sich als nützlich erweist. Äusserst
dienlich ist sodann die Kommentierung gewisser Artikel der Verordnung zum
Mietrecht (VMWG), zumal sich eine solche in anderen erwähnten Kommentaren
nicht findet. Interessant sind weiter insbesondere auch die Ausführungen
über die Auswirkungen der Mehrwertsteuer auf die Mietzinse und Nebenkosten
sowie auf die Unterhaltskosten und Reparaturen. (...)
Hilfreich ist schliesslich auch das Beispiel eines - gültigen -
Mietzinsvorbehalts, was auch für das ausführliche Sachregister zutrifft.
Insgesamt erweist sich der Kommentar als überzeugendes Werk, so dass davon
auszugehen ist, dass er in der Praxis einen gebührenden Platz finden wird.»
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